Wie plane ich Ladeinfrastruktur am Firmenstandort?
Ladeinfrastruktur am Firmenstandort planst du vom Fahrzeug aus, nicht von der Wallbox: Ermittle je Fahrzeuggruppe den täglichen Energiebedarf und die Standzeit am Standort. Daraus folgen die Zahl der Ladepunkte und die nötige Leistung je Punkt. Mit Lastmanagement reicht meist ein Bruchteil der Summe aller Nennleistungen. Danach entscheidest du, ob du selbst betreibst oder einen Contracting-Partner beauftragst.
Wichtig: Alle Fahrzeug-, Verbrauchs- und Standzeitwerte in diesem Beitrag sind eigene Beispielannahmen, keine Marktdurchschnitte. Sie zeigen die Rechenlogik. Für deinen Standort ersetzt du sie durch deine eigenen Daten. Ob dein Netzanschluss die errechnete Leistung trägt, klärt eine Elektrofachkraft mit dem Netzbetreiber. Rechtsangaben ohne Gewähr, Stand: 4. November 2026.
Definition: Ladeinfrastruktur am Unternehmensstandort umfasst alle Ladepunkte, die Stromversorgung bis zum Netzanschluss, das Lastmanagement und die Software für Steuerung und Abrechnung, mit denen Firmenfahrzeuge auf dem eigenen Gelände geladen werden.
Dieser Beitrag behandelt nur die Planung der Infrastruktur am Standort. Ob sich ein E-Auto gegenüber einem Verbrenner rechnet, steht in E-Auto im Fuhrpark: Kosten im Szenario-Vergleich. Marktdaten zu Leasing und Steuervorteilen findest du in E-Autos im Firmenleasing 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Bedarf vor Technik: Tageskilometer × Verbrauch ergibt die Energie, geteilt durch die Standzeit ergibt die nötige Ladeleistung je Fahrzeug.
- Wenige Kilowatt reichen oft: Bei Nachtstandzeiten von zwölf Stunden braucht selbst ein Vielfahrer im Schnitt nur wenige Kilowatt.
- Lastmanagement ist der größte Hebel: In unserem Beispiel sinkt die benötigte Leistung von 220 kW auf rund 55 kW.
- Netzbetreiber früh einbinden: Ladepunkte sind vor Inbetriebnahme mitzuteilen, über 12 kVA je Anlage braucht es seine Zustimmung (§ 19 NAV).
- Eigenbetrieb oder Contracting ist eine Frage von Budget, Know-how und Vertragsbindung, nicht nur des Preises.
Welche Daten brauchst du für die Planung?
Eine belastbare Planung braucht fünf Angaben je Fahrzeug oder Fahrzeuggruppe. Die meisten davon liegen in einem gepflegten Fuhrpark bereits vor:
- Tageskilometer: Wie weit fährt das Fahrzeug an einem typischen und an einem langen Tag? Quelle sind Kilometerstände, Fahrtenbücher oder Tankkarten-Daten.
- Verbrauch: kWh pro 100 km laut Fahrzeugdaten oder eigenen Messwerten, im Winter höher.
- Standort und Standzeit: Wo steht das Fahrzeug nachts und tagsüber, und wie lange?
- Andere Lademöglichkeiten: Laden Dienstwagenfahrer zu Hause? Dann sinkt der Bedarf am Standort.
- Entwicklung: Wie viele Fahrzeuge kommen in den nächsten Jahren als E-Fahrzeug dazu?
Welche Kennzahlen du dafür ohnehin erheben solltest, zeigt unser Beitrag zu den Fuhrparkkosten-Kennzahlen.
Wie viele Ladepunkte brauche ich?
Die Zahl der Ladepunkte ergibt sich aus der Frage, welche Fahrzeuge am Standort laden müssen. Die Rechenlogik hat drei Schritte:
- Tagesenergie je Fahrzeug = Tageskilometer × Verbrauch je km × (1 + Ladeverluste)
- Mindestleistung je Ladepunkt = Tagesenergie ÷ nutzbare Standzeit am Standort
- Ladepunkte = Zahl der Fahrzeuge, die am Standort laden müssen, plus Reserve
Ladepunkte teilen sich zwei Fahrzeuge nur, wenn jemand sie zuverlässig umparkt. Das klappt bei Poolfahrzeugen mit Fahrzeugverantwortlichem eher als bei Dienstwagen. Im Zweifel plane einen Ladepunkt je Fahrzeug.
Rechenbeispiel: 20 Fahrzeuge in drei Gruppen
Ein Unternehmen elektrifiziert 20 Fahrzeuge. Alle Werte sind Beispielannahmen, die Ladeverluste setzen wir pauschal mit 10 Prozent an.
| Fahrzeuggruppe | Anzahl | km pro Tag | Verbrauch | Tagesenergie je Fahrzeug | Standzeit am Standort | Mindestleistung je Ladepunkt |
|---|---|---|---|---|---|---|
| A: Servicefahrzeuge | 10 | 120 km | 20 kWh/100 km | 26,4 kWh | 12 h (nachts) | 2,2 kW |
| B: Dienstwagen (Pendler) | 6 | 60 km | 18 kWh/100 km | 11,9 kWh | 8 h (tagsüber) | 1,5 kW |
| C: Poolfahrzeuge Langstrecke | 4 | 200 km | 20 kWh/100 km | 44,0 kWh | 12 h (nachts) | 3,7 kW |
| Summe | 20 | 511 kWh pro Tag |
Tabelle: Bedarfsrechnung für 20 Fahrzeuge. Eigene Beispielannahmen, Ladeverluste 10 %.
So entsteht die Zahl in Gruppe A: 120 km × 0,20 kWh/km = 24 kWh, plus 10 Prozent Ladeverluste = 26,4 kWh. Geteilt durch 12 Stunden Standzeit ergibt das 2,2 kW. Selbst die Langstrecken-Poolfahrzeuge brauchen über Nacht im Schnitt nur 3,7 kW.
Das Ergebnis: 20 Ladepunkte, weil alle Fahrzeuge am Standort laden müssen und keine Gruppe sinnvoll umgeparkt werden kann. Für jeden davon reicht eine AC-Wallbox mit 11 kW Nennleistung, und es bleibt viel Spielraum für lange Tage und Winterverbrauch.
Wann brauche ich Schnellladen (DC)?
DC-Schnellladen brauchst du erst, wenn ein Fahrzeug in kurzer Standzeit viel Energie nachladen muss. Müssten die Poolfahrzeuge aus Gruppe C ihre 44 kWh in einer zweistündigen Mittagspause laden, wären im Schnitt 22 kW nötig, mehr als eine 11-kW-Wallbox liefert. Stehen sie nachts zwölf Stunden, reicht AC. Prüfe also zuerst die Standzeiten, bevor du teure DC-Lader einplanst.
Welche Leistung brauche ich und was bringt Lastmanagement?
Ohne Lastmanagement muss der Netzanschluss die Summe aller Nennleistungen tragen, weil im ungünstigsten Fall alle Fahrzeuge gleichzeitig mit voller Leistung laden. Mit Lastmanagement verteilt eine Steuerung die verfügbare Leistung auf die angeschlossenen Fahrzeuge und begrenzt die Gesamtleistung.
| Variante | Rechnung | Benötigte Leistung |
|---|---|---|
| Ohne Lastmanagement | 20 Ladepunkte × 11 kW | 220 kW |
| Mit Lastmanagement, nachts (Gruppen A + C) | (264 + 176 kWh) ÷ 12 h = 36,7 kW, plus 50 % Reserve | rund 55 kW |
| Mit Lastmanagement, tagsüber (Gruppe B) | 71,3 kWh ÷ 8 h = 8,9 kW, plus 50 % Reserve | rund 13 kW |
Tabelle: Anschlussleistung ohne und mit Lastmanagement. Eigene Beispielannahmen; die Reserve von 50 % ist eine Planungsannahme für lange Tage, Winterverbrauch und ungleichmäßige Ankunftszeiten.
Abbildung 1: Von den Fahrzeugdaten zur Anschlussleistung. Eigene Beispielrechnung, Stand 4. November 2026.
Weil die Nacht- und Tagfahrzeuge zu unterschiedlichen Zeiten laden, überschneiden sich die Spitzen nicht. Das Lastmanagement muss also auf rund 55 kW statt 220 kW ausgelegt werden. Ein gutes System verteilt die Leistung nicht nur gleichmäßig, sondern priorisiert Fahrzeuge mit dem größten Restbedarf oder der frühesten Abfahrt.
Warum die Leistungsspitze Geld kostet
Die Anschlussleistung entscheidet, ob der vorhandene Netzanschluss reicht oder ausgebaut werden muss. Bei Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung hängt zudem ein Teil des Netzentgelts von der höchsten Leistungsspitze im Abrechnungsjahr ab. Ungesteuertes gleichzeitiges Laden kann diese Spitze dauerhaft anheben. Lastmanagement begrenzt sie, und ein dynamisches System berücksichtigt auch den übrigen Verbrauch des Gebäudes.
Was sagt der Netzbetreiber dazu?
Bevor die Ladepunkte in Betrieb gehen, muss der Netzbetreiber Bescheid wissen. Nach § 19 Abs. 2 NAV sind Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge vor der Inbetriebnahme mitzuteilen. Übersteigt die Summen-Bemessungsleistung 12 kVA je elektrischer Anlage, braucht die Inbetriebnahme seine vorherige Zustimmung. Der Netzbetreiber muss sich innerhalb von zwei Monaten äußern, und lehnt er ab, muss er Gründe und mögliche Abhilfen nennen.
Seit dem 1. Januar 2024 gelten außerdem die Regeln für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG. Laut Bundesnetzagentur erfassen sie nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte mit mehr als 4,2 kW. Der Netzbetreiber darf ihren Anschluss nicht wegen möglicher lokaler Überlastung ablehnen oder verzögern, kann den Bezug bei akuter Netzgefährdung aber vorübergehend drosseln. Bei Direktansteuerung bleibt grundsätzlich eine Mindestleistung von 4,2 kW je Einrichtung, bei Steuerung über ein Energie-Management-System ermittelt er einen Gesamtwert. Im Gegenzug gibt es reduzierte Netzentgelte. Welche Module für deinen Anschluss infrage kommen, klärst du mit dem Netzbetreiber.
Eigenbetrieb oder Contracting?
Beim Eigenbetrieb kauft das Unternehmen die Ladeinfrastruktur, lässt sie installieren und betreibt sie selbst oder mit einem Wartungsdienstleister. Beim Contracting (Betreibermodell) plant, finanziert und betreibt ein Dienstleister die Anlage, das Unternehmen zahlt ein laufendes Entgelt. Welche Variante passt, hängt weniger vom Preis ab als von Budget, Know-how und gewünschter Bindung.
| Kriterium | Eigenbetrieb | Contracting | Spricht eher für … |
|---|---|---|---|
| Investition | Unternehmen zahlt Hardware, Installation und Netzanschluss | Dienstleister finanziert, Unternehmen zahlt laufend | Contracting, wenn Investitionsbudget knapp ist |
| Laufende Kosten | Strom, Wartung, Software, Prüfungen selbst organisiert | in der Regel im Entgelt gebündelt, Strom je nach Vertrag | Eigenbetrieb, wenn du Kosten einzeln steuern willst |
| Betrieb und Störungen | eigene Verantwortung, eigene Dienstleister | Dienstleister mit vertraglichen Reaktionszeiten | Contracting ohne eigenes Technik-Know-how |
| Flexibilität | Erweiterung und Hardwarewahl frei | an Vertrag, Laufzeit und Partner gebunden | Eigenbetrieb bei unsicherem Bedarf |
| Ladedaten | volle Hoheit über Daten je Fahrzeug und Ladepunkt | Zugang über Portal oder Schnittstelle, vertraglich regeln | Eigenbetrieb, wenn Daten in die Fuhrparkverwaltung sollen |
| Vertragsende | Anlage gehört dem Unternehmen | Übernahme, Verlängerung oder Rückbau nach Vertrag | Eigenbetrieb bei langfristiger Nutzung |
Tabelle: Entscheidungsmatrix Eigenbetrieb vs. Contracting. Qualitative Einordnung, ersetzt keinen Angebotsvergleich.
Faustregel aus der Matrix: Wer Budget und eine eigene Haustechnik hat und den Standort langfristig nutzt, fährt mit Eigenbetrieb oft flexibler. Wer schnell starten will, kein Technik-Know-how im Haus hat oder den Standort nur gemietet nutzt, sollte Contracting ernsthaft prüfen. Vergleiche in jedem Fall die Gesamtkosten über dieselbe Laufzeit und regle vertraglich, wie du an die Ladedaten je Fahrzeug kommst.
Was kosten Betrieb und Abrechnung?
Konkrete Beträge hängen stark von Standort, Hardware und Verträgen ab. Wir nennen deshalb keine Pauschalwerte, sondern die Kostenblöcke, die in jede Planung gehören:
- Strom: Arbeitspreis je kWh, bei Leistungsmessung zusätzlich der Leistungspreis für die Jahresspitze.
- Netzanschluss: gegebenenfalls Baukostenzuschuss und Ausbau, falls der Anschluss nicht reicht.
- Hardware und Installation: Wallboxen, Leitungen, Tiefbau, Zähler, Lastmanagement.
- Software: Backend für Steuerung, Zugangsverwaltung und Abrechnung, oft als monatliche Lizenz je Ladepunkt.
- Wartung und Prüfung: Störungsbehebung und wiederkehrende Prüfungen der elektrischen Anlage.
Abrechnung je nach Nutzer: Laden Dienstwagen am Standort, ordnest du den Strom intern dem Fahrzeug oder der Kostenstelle zu. Laden Mitarbeitende ihre privaten Fahrzeuge, kann der Vorteil steuerfrei sein. Die Voraussetzungen und die Regeln für das Heimladen von Dienstwagen beschreibt unsere Car-Policy-Vorlage. Willst du Strom gegenüber Dritten nach kWh abrechnen, etwa gegenüber Gästen, kläre mit dem Installateur, ob die Messung dafür eichrechtskonform sein muss.
Pflichten am Gebäude: Für bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen muss nach § 10 GEIG seit dem 1. Januar 2025 mindestens ein Ladepunkt errichtet sein. Für eine E-Flotte ist das nur die Untergrenze.
Welche Rolle spielen Fuhrparkdaten bei der Planung?
Die Rechnung oben ist nur so gut wie ihre Eingangsdaten. Wer Tageskilometer, Standorte und Fahrzeugeinsätze je Fahrzeug kennt, kann Gruppen bilden und den Bedarf belastbar rechnen statt zu schätzen. Nach der Inbetriebnahme zeigen die Ladedaten, ob die Annahmen stimmen und wo nachgesteuert werden muss.
In der RONYA-Fuhrparkverwaltung liegen Fahrzeugdaten, Kilometerstände und Kosten je Fahrzeug an einem Ort. So hast du die Datenbasis für die Bedarfsrechnung und kannst später Energie- und Ladekosten dem einzelnen Fahrzeug zuordnen.
Flotten- und Kostendaten als Planungsbasis nutzen
Methodik und Transparenzhinweis
So sind wir vorgegangen: Fahrzeuggruppen, Tageskilometer, Verbräuche, Standzeiten, Ladeverluste (10 %) und die Reserve (50 %) sind eigene Beispielannahmen und keine Marktdurchschnitte. Die Rechnung folgt der Formel Tagesenergie = km × Verbrauch × 1,1 und Leistung = Tagesenergie ÷ Standzeit. Die Anforderungen an Mitteilung und Zustimmung stammen aus § 19 NAV, die Regeln zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen von der Bundesnetzagentur, die Gebäudepflicht aus § 10 GEIG. Kostenangaben nennen wir bewusst nur als Kostenblöcke. Stand: 4. November 2026. Transparenzhinweis: Dieser Beitrag erscheint im Magazin von RONYA; RONYA ist selbst Anbieter einer Fuhrparksoftware.
Häufige Fragen zur Ladeinfrastruktur im Unternehmen
Wie viele Ladepunkte braucht ein Unternehmen für seine Flotte?
So viele, wie Fahrzeuge regelmäßig am Standort laden müssen, weil sie dort lange genug stehen und keine andere Lademöglichkeit haben. Eine feste Quote gibt es nicht. Ladepunkte zu teilen funktioniert nur, wenn jemand die Fahrzeuge zuverlässig umparkt. In der Praxis plant man deshalb meist einen Ladepunkt je Fahrzeug, das am Standort laden muss, plus Reserve für Wachstum.
Reichen 11-kW-Wallboxen für Dienstwagen und Poolfahrzeuge?
In vielen Fällen ja. Entscheidend ist der Tagesbedarf geteilt durch die Standzeit. In unserer Beispielrechnung braucht selbst ein Fahrzeug mit 200 km pro Tag über eine Nachtstandzeit von 12 Stunden im Schnitt nur rund 3,7 kW. Schnellladen (DC) lohnt sich erst, wenn Fahrzeuge zwischendurch in kurzer Zeit viel Energie brauchen.
Was bringt Lastmanagement bei Ladepunkten?
Lastmanagement verteilt die verfügbare Leistung auf die Ladepunkte, statt jedem Ladepunkt seine volle Nennleistung zu reservieren. In unserem Beispiel mit 20 Ladepunkten à 11 kW sinkt die benötigte Leistung damit von 220 kW auf rund 55 kW. Das kann einen teuren Ausbau des Netzanschlusses vermeiden.
Muss ich Ladepunkte beim Netzbetreiber anmelden?
Ja. Nach § 19 Abs. 2 NAV sind Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme mitzuteilen. Liegt die Summen-Bemessungsleistung über 12 kVA je elektrischer Anlage, braucht die Inbetriebnahme zusätzlich seine vorherige Zustimmung. Der Netzbetreiber muss sich innerhalb von zwei Monaten äußern.
Ist Contracting günstiger als der Eigenbetrieb von Ladepunkten?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Contracting verschiebt Investition und Betriebsaufwand auf einen Dienstleister und bindet dich dafür über einen Vertrag mit laufendem Entgelt. Eigenbetrieb lohnt sich eher, wenn du Investitionsbudget und technisches Know-how hast und die Anlage lange selbst nutzen willst. Vergleiche Angebote immer über die gesamte Vertragslaufzeit.
Gibt es eine Pflicht, am Firmenparkplatz Ladepunkte zu bauen?
Für bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen im Gebäude oder in unmittelbarer Nähe ja: Nach § 10 GEIG muss dort seit dem 1. Januar 2025 mindestens ein Ladepunkt errichtet sein. Für den Bedarf einer E-Flotte reicht ein einzelner Ladepunkt aber selten aus.
Fazit
Gute Ladeinfrastruktur beginnt bei den Fahrzeugen: Wer Tageskilometer, Verbrauch und Standzeiten kennt, kann Ladepunkte und Leistung nachvollziehbar dimensionieren. Bei langen Standzeiten reichen AC-Wallboxen fast immer, und mit Lastmanagement genügt oft ein Bruchteil der Nennleistung, in unserem Beispiel rund 55 statt 220 kW. Binde den Netzbetreiber früh ein und entscheide Eigenbetrieb oder Contracting nach Budget, Know-how und Bindung. Ersetze die Beispielwerte durch deine eigenen Daten, bevor du Angebote einholst.
Quellen und weiterführende Informationen
Recht und Regulierung
- § 19 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), Abs. 2: Mitteilung von Ladeeinrichtungen vor Inbetriebnahme, Zustimmung des Netzbetreibers über 12 kVA Summen-Bemessungsleistung, Äußerungsfrist zwei Monate (abgerufen am 4. November 2026).
- Bundesnetzagentur: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte über 4,2 kW seit 1. Januar 2024, Mindestleistung bei Steuerung, reduzierte Netzentgelte (abgerufen am 4. November 2026).
- § 10 Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG): mindestens ein Ladepunkt für bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen nach dem 1. Januar 2025 (abgerufen am 4. November 2026).
Weiterlesen im RONYA Magazin
- E-Auto im Fuhrpark: Kosten im Szenario-Vergleich Stadt vs. Langstrecke
- E-Autos im Firmenleasing 2026: TCO und Steuervorteile
- Fuhrparkkosten-Kennzahlen
- Car Policy Vorlage
Zuletzt aktualisiert am 4. November 2026. Angaben zu Rechtsvorschriften ohne Gewähr – für verbindliche Auskünfte wende dich an deinen Netzbetreiber, eine Elektrofachkraft oder eine Rechtsberatung.