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Rechtsleitfaden & Entscheidungsbaum

Tachographenpflicht für Transporter ab 2,5 t: Wer betroffen ist und was seit Juli 2026 gilt

Jan Hoppe|4. November 20268 min

Für wen gilt die Tachographenpflicht ab 2,5 t und seit wann?

Seit dem 1. Juli 2026 brauchen Fahrzeuge mit mehr als 2,5 und bis 3,5 Tonnen zulässiger Höchstmasse (inklusive Anhänger) einen intelligenten Fahrtenschreiber Version 2, wenn sie Güter grenzüberschreitend oder in der Kabotage befördern. Ausgenommen ist vor allem Werkverkehr, bei dem Fahren nicht die Haupttätigkeit ist. Rein nationale Fahrten sind von dieser EU-Pflicht nicht erfasst.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben haben den Stand vom 4. November 2026 und beruhen auf den verlinkten EU-Verordnungen, der Rechtsauffassung des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) und der Fahrpersonalverordnung. Ob eine Ausnahme greift, wird im Einzelfall geprüft. Für deinen konkreten Fall hole bitte rechtlichen Rat ein oder frage bei der zuständigen Landesbehörde nach.

Definition: Die Tachographenpflicht ab 2,5 t verpflichtet Unternehmen, leichte Nutzfahrzeuge über 2,5 bis 3,5 t im grenzüberschreitenden Güterverkehr und in der Kabotage mit einem Smart Tachographen auszurüsten und die EU-Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Stichtag: 1. Juli 2026, festgelegt in Art. 2 Abs. 1 Buchst. aa VO (EG) Nr. 561/2006, eingefügt durch das Mobilitätspaket I (VO (EU) 2020/1054).
  • Fahrzeuge: zulässige Höchstmasse über 2,5 t bis 3,5 t, Anhänger oder Sattelanhänger zählen mit.
  • Verkehrsart: nur grenzüberschreitende Güterbeförderung und Kabotage. Rein nationale Fahrten fallen nicht darunter.
  • Gerät: intelligenter Fahrtenschreiber Version 2 (FS GEN II V2), auch in Bestandsfahrzeugen.
  • Wichtigste Ausnahme: Werkverkehr, wenn Fahren nicht die Haupttätigkeit der fahrenden Person ist (Art. 3 Buchst. ha VO 561/2006).
  • In Deutschland zusätzlich: Für rein nationale Güterbeförderung mit mehr als 2,8 t gelten schon länger Lenk- und Ruhezeiten mit manueller Aufzeichnung nach § 1 FPersV.

Was regelt die Tachographenpflicht für Transporter genau?

Die Pflicht hat zwei Teile, die zusammenhängen. Erstens erweitert das Mobilitätspaket I den Geltungsbereich der Lenk- und Ruhezeiten-Verordnung: Nach Art. 2 Abs. 1 Buchst. aa VO (EG) Nr. 561/2006 gilt sie „ab dem 1. Juli 2026 bei grenzüberschreitenden Güterbeförderungen oder bei Kabotagebeförderungen mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 2,5 Tonnen übersteigt“. Eingefügt wurde diese Regel durch die Verordnung (EU) 2020/1054.

Zweitens folgt aus dem neuen Geltungsbereich die Einbaupflicht: Nach Art. 3 Abs. 1 VO (EU) Nr. 165/2014 ist der Fahrtenschreiber in allen Fahrzeugen einzubauen und zu benutzen, für die die VO 561/2006 gilt. Fällt ein Transporter also unter die Lenkzeitregeln, braucht er auch einen Tachographen.

Die Obergrenze von 3,5 t ergibt sich daraus, dass schwerere Fahrzeuge schon immer unter die Verordnung fallen (Art. 2 Abs. 1 Buchst. a). Neu ist also nur die Klasse über 2,5 bis 3,5 t. Die EU-Kommission fasst das so zusammen: Seit dem 1. Juli 2026 müssen leichte Nutzfahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 t im internationalen Verkehr gegen Entgelt („for hire or reward“) einen Tachographen haben.

Welcher Fahrtenschreiber ist vorgeschrieben?

Nach der Rechtsauffassung des BALM muss es ein intelligenter Fahrtenschreiber Version 2 (FS GEN II V2) sein. Das gilt unabhängig vom Zulassungsdatum: Auch ein Transporter aus dem Bestand, der seit Juli 2026 grenzüberschreitend gewerblich Güter fährt, muss nachgerüstet sein. Der Einbau erfolgt in einer dafür ermächtigten Fahrtenschreiber-Werkstatt.

Zum Betrieb gehören außerdem eine persönliche Fahrerkarte für jeden Fahrer und eine Unternehmenskarte, mit der das Unternehmen die Daten aus dem Gerät abruft. Der Fahrer muss bei einer Kontrolle seine Fahrerkarte sowie alle Ausdrucke und handschriftlichen Aufzeichnungen des laufenden Tages und der vorausgehenden 56 Tage vorlegen können (Art. 36 Abs. 2 VO 165/2014).

Gilt die Pflicht für mein Fahrzeug? Der Entscheidungsbaum

Ob ein Transporter betroffen ist, lässt sich mit vier Ja/Nein-Fragen klären. Die Reihenfolge ist wichtig: Erst Gewicht, dann Verkehrsart, dann Art der Beförderung, dann die Rolle des Fahrers.

Entscheidungsbaum: Gilt die Tachographenpflicht ab 2,5 t für mein Fahrzeug? Frage 1: Befördert das Fahrzeug Güter und liegt die zulässige Höchstmasse inklusive Anhänger über 2,5 bis 3,5 t? Nein: Diese Regel gilt nicht; über 3,5 t gilt die Pflicht ohnehin. Ja: weiter zu Frage 2. Frage 2: Fährt es grenzüberschreitend oder in der Kabotage? Nein: keine EU-Tachographenpflicht; in Deutschland bei mehr als 2,8 t Lenk- und Ruhezeiten mit manueller Aufzeichnung nach Fahrpersonalverordnung. Ja: weiter zu Frage 3. Frage 3: Ist es gewerblicher Güterverkehr für Dritte? Ja: Pflicht. Nein, Werkverkehr: weiter zu Frage 4. Frage 4: Ist Fahren die Haupttätigkeit der fahrenden Person? Ja: Pflicht. Nein: Ausnahme nach Artikel 3 Buchstabe ha, Voraussetzungen dokumentieren. Bei Pflicht: Smart Tachograph Version 2, Fahrerkarte, EU-Lenk- und Ruhezeiten.

Abbildung 1: Entscheidungsbaum zur Tachographenpflicht ab 2,5 t. Eigene Darstellung auf Basis von VO (EG) Nr. 561/2006, VO (EU) Nr. 165/2014, BALM und § 1 FPersV. Stand 4. November 2026.

Frage 1 – Gewicht und Zweck: Befördert das Fahrzeug Güter, und liegt seine zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger über 2,5 t und höchstens bei 3,5 t?

  • Nein, bis 2,5 t: Die Regel gilt nicht.
  • Nein, über 3,5 t: Die Tachographenpflicht gilt ohnehin, unabhängig von dieser Neuregelung.
  • Ja: weiter mit Frage 2.

Frage 2 – Verkehrsart: Fährt das Fahrzeug Güter über eine Grenze oder übernimmt es Kabotage, also Inlandstransporte in einem anderen EU-Staat?

  • Nein, nur national: Keine EU-Tachographenpflicht. In Deutschland gilt bei mehr als 2,8 t die Fahrpersonalverordnung (siehe unten).
  • Ja: weiter mit Frage 3.

Frage 3 – Art der Beförderung: Befördert das Unternehmen Güter für Dritte gegen Entgelt (gewerblicher Güterkraftverkehr)?

  • Ja: Pflicht. Smart Tachograph Version 2 einbauen, Fahrerkarten beantragen, EU-Lenk- und Ruhezeiten einhalten.
  • Nein, eigene Güter (Werkverkehr): weiter mit Frage 4.

Frage 4 – Rolle des Fahrers: Ist das Fahren die Haupttätigkeit der Person, die das Fahrzeug lenkt?

  • Ja: Pflicht, auch im Werkverkehr.
  • Nein: Ausnahme nach Art. 3 Buchst. ha VO 561/2006. Prüfe die weiteren Voraussetzungen und halte Nachweise bereit.

Weitere Ausnahmen aus Art. 3 VO 561/2006 und § 18 FPersV kommen laut BALM grundsätzlich in Betracht. Sie werden im Einzelfall geprüft.

Was zählt als grenzüberschreitend, was als Kabotage?

Grenzüberschreitend ist eine Güterbeförderung, bei der Be- und Entladeort in verschiedenen Staaten liegen. Kabotage ist eine Beförderung innerhalb eines anderen EU-Staats durch ein ausländisches Unternehmen, etwa wenn ein deutscher Transporter nach einer Lieferung nach Frankreich dort einen innerfranzösischen Auftrag übernimmt.

Das BALM grenzt einen Sonderfall ab: Liegen Be- und Entladestelle ausschließlich in demselben anderen Mitgliedstaat, ist das keine grenzüberschreitende Beförderung. Die Durchfahrt durch Deutschland, etwa weil das die kürzeste Strecke ist, macht sie nicht dazu.

Warum zählt der Anhänger mit?

Die Verordnung stellt auf die zulässige Höchstmasse „einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger“ ab, das BALM bestätigt das. Ein Beispiel: Ein Transporter mit 2,0 t zulässiger Höchstmasse zieht einen Anhänger mit 1,3 t. Die Kombination liegt bei 3,3 t und damit in der neuen Klasse. Befördert das Unternehmen damit gewerblich Güter über die Grenze, gilt die Pflicht, obwohl der Transporter allein darunter läge.

Fahrzeug (zul. Höchstmasse inkl. Anhänger) Grenzüberschreitend / Kabotage, gewerblich Werkverkehr, Fahren ist Haupttätigkeit Werkverkehr, Fahren ist Nebentätigkeit Rein national (Deutschland)
bis 2,5 t keine Pflicht keine Pflicht keine Pflicht keine Pflicht
über 2,5 t bis 2,8 t Tachograph seit 1.7.2026 Tachograph seit 1.7.2026 Ausnahme (Art. 3 ha) keine Pflicht
über 2,8 t bis 3,5 t Tachograph seit 1.7.2026 Tachograph seit 1.7.2026 Ausnahme (Art. 3 ha) Lenk- und Ruhezeiten, manuelle Aufzeichnung (§ 1 FPersV), sofern keine Ausnahme greift
über 3,5 t Tachograph (bisherige Regel) Tachograph (bisherige Regel) eigene Ausnahmen prüfen Tachograph (bisherige Regel)

Tabelle: Tachographenpflicht für Fahrzeuge über 2,5 bis 3,5 t nach Verkehrsart. Weitere Ausnahmen aus Art. 3 VO 561/2006 und § 18 FPersV sind möglich und im Einzelfall zu prüfen.

Welche Ausnahmen gelten für Werkverkehr und Handwerk?

Die wichtigste Ausnahme für viele Fuhrparks ist der Werkverkehr. Nach Art. 3 Buchst. ha VO 561/2006 sind Fahrzeuge über 2,5 bis 3,5 t ausgenommen, wenn die Güterbeförderung „nicht als gewerbliche Beförderung, sondern durch das Unternehmen oder den Fahrer im Werkverkehr erfolgt und das Fahren nicht die Haupttätigkeit der Person darstellt, die das Fahrzeug führt“.

Werkverkehr liegt laut BALM nur vor, wenn alle Voraussetzungen zusammen erfüllt sind. Sinngemäß:

  • Die Güter gehören dem Unternehmen oder werden von ihm verkauft, gekauft, gemietet, erzeugt, bearbeitet oder instand gesetzt.
  • Die Fahrt dient der Anlieferung, dem Versand oder der Verbringung für den eigenen Gebrauch.
  • Es fährt eigenes oder vertraglich zur Verfügung gestelltes Personal.
  • Das Fahrzeug gehört dem Unternehmen, ist auf Abzahlung gekauft oder gemietet.
  • Die Beförderung ist nur eine Hilfstätigkeit des Unternehmens.

Haupttätigkeit heißt nach BALM: Entscheidend ist, wie viel Zeit das Fahren regelmäßig im Verhältnis zu den übrigen Aufgaben einnimmt, also die arbeitsvertragliche Hauptleistung. Ein einzelner Tag mit viel Fahrzeit ist nur ein Indiz. Ein Servicetechniker, der zu Kunden fährt und dort repariert, fährt in der Regel als Nebentätigkeit. Ein angestellter Auslieferungsfahrer fährt als Haupttätigkeit.

Eine Bescheinigung für die Ausnahme sieht das BALM nicht vor, und es gibt keine Mitführpflicht. Bei einer Kontrolle hilft aber jedes Dokument, das die Voraussetzungen belegt, etwa Arbeitsvertrag oder Stellenbeschreibung, Lieferschein und Eigentumsnachweis für die Güter.

Daneben gibt es die bekannte Handwerkerausnahme (Art. 3 Buchst. aa VO 561/2006) für Fahrzeuge bis 7,5 t, die Material, Ausrüstung oder Maschinen für die Arbeit des Fahrers transportieren oder handwerklich hergestellte Güter ausliefern. Sie gilt ausschließlich in einem Umkreis von 100 km vom Unternehmensstandort, nur wenn Fahren nicht die Haupttätigkeit ist und nur bei nicht gewerblicher Beförderung.

Welche Lenk- und Ruhezeiten gelten für Transporter von 2,5 bis 3,5 t?

Fällt ein Transporter unter die Pflicht, gelten für den Fahrer dieselben Lenk- und Ruhezeiten wie für einen Lkw. Die wichtigsten Regeln aus den Artikeln 6 bis 8 VO 561/2006:

Regel Grenze
Tägliche Lenkzeit höchstens 9 Stunden, zweimal pro Woche bis 10 Stunden
Wöchentliche Lenkzeit höchstens 56 Stunden
Lenkzeit in zwei aufeinanderfolgenden Wochen höchstens 90 Stunden
Fahrtunterbrechung nach 4,5 Stunden Lenkzeit mindestens 45 Minuten, teilbar in 15 + 30 Minuten
Tägliche Ruhezeit regulär mindestens 11 Stunden; reduziert mindestens 9 Stunden

Tabelle: Lenk- und Ruhezeiten nach VO (EG) Nr. 561/2006 (Auszug). Weitere Regeln, etwa zur wöchentlichen Ruhezeit, stehen in Art. 8 der Verordnung.

Für Disposition und Tourenplanung heißt das: Eine Tour mit Hin- und Rückfahrt ins Ausland, die bisher an einem langen Tag gefahren wurde, kann mit einem betroffenen Fahrzeug unzulässig werden. Plane Pausen und Fahrerwechsel deshalb schon in der Tourenplanung ein.

Was gilt für rein nationale Fahrten in Deutschland?

Für Transporter, die nur innerhalb Deutschlands fahren, bringt der Juli 2026 keine Tachographenpflicht. Es gilt aber weiterhin § 1 der Fahrpersonalverordnung (FPersV): Fahrer von Fahrzeugen zur Güterbeförderung mit mehr als 2,8 t bis 3,5 t zulässiger Höchstmasse (inklusive Anhänger) müssen die Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten der VO 561/2006 einhalten.

Aufgezeichnet wird national ohne Tachographen: Der Fahrer hält Lenkzeiten, sonstige Arbeitszeiten, Unterbrechungen und Ruhezeiten täglich manuell fest, mit Name, Datum, Kennzeichen, Start- und Zielort und Kilometerständen. Er führt die Aufzeichnungen des laufenden Tages und der vorausgehenden 28 Kalendertage mit. Das Unternehmen stellt die Vordrucke, prüft die Aufzeichnungen und bewahrt sie ein Jahr lang auf. Ist ein Fahrtenschreiber eingebaut und wird er benutzt, ersetzen dessen Nachweise die manuellen Aufzeichnungen (§ 1 Abs. 6 FPersV).

Auch national gibt es Ausnahmen, etwa für Fahrzeuge, die Material, Ausrüstung oder Maschinen für die Arbeit des Fahrers befördern, wenn Lenken nicht seine Haupttätigkeit ist (§ 1 Abs. 2 FPersV). Zwischen 2,5 und 2,8 t gibt es bei rein nationalen Fahrten keine Lenkzeitvorgaben nach FPersV. Für angestellte Fahrer gilt unabhängig davon das Arbeitszeitrecht.

Was ist für 2026 und 2027 noch offen?

Einige Punkte lassen sich aus den geprüften Primärquellen nicht eindeutig beantworten. Wir kennzeichnen sie hier ausdrücklich:

  • Übergangs- oder Kulanzfristen: In den Verordnungen, auf der Seite der EU-Kommission und in der BALM-Mitteilung haben wir keine Übergangsfrist für die Nachrüstung gefunden. Ob Kontrollbehörden in der Anfangsphase Kulanz zeigen, ist nicht belegt. Plane deshalb ohne Übergangsfrist.
  • Ausweitung auf nationale Fahrten: Die geprüften Rechtstexte sehen keine EU-Tachographenpflicht für rein nationale Fahrten mit 2,5 bis 3,5 t vor. Belastbare Pläne dazu haben wir nicht gefunden.
  • Grenzfälle bei der Haupttätigkeit: Ob Fahren die Haupttätigkeit ist, entscheidet laut BALM der Einzelfall. Bei Mischtätigkeiten, etwa Monteuren mit hohem Fahranteil, bleibt eine Restunsicherheit.
  • Zuständigkeit: Die BALM-Mitteilung gibt die Rechtsauffassung des Bundesamts wieder. Für Unternehmen mit Sitz in Deutschland sind laut BALM die Verwaltungsbehörden der Länder zuständig. Verbindliche Auskünfte erteilen diese.

Wie bereitest du deinen Fuhrpark vor?

Die Pflicht betrifft Fahrzeuge und Fahrer, nicht den ganzen Fuhrpark. Vier Schritte schaffen Klarheit:

  1. Bestand sichten: Welche Fahrzeuge liegen mit Anhänger über 2,5 t und höchstens bei 3,5 t? Maßgeblich ist die zulässige Höchstmasse aus der Zulassungsbescheinigung, bei Gespannen addiert.
  2. Einsätze zuordnen: Welche dieser Fahrzeuge fahren ins Ausland oder übernehmen Kabotage? Ist es gewerblicher Verkehr oder Werkverkehr?
  3. Fahrerrolle prüfen und dokumentieren: Für Werkverkehr festhalten, warum Fahren nicht die Haupttätigkeit ist, zum Beispiel über Stellenbeschreibung und Arbeitsvertrag.
  4. Betroffene Fahrzeuge ausrüsten: Smart Tachograph Version 2 einbauen lassen, Fahrerkarten und Unternehmenskarte beantragen, Daten regelmäßig herunterladen und archivieren, Fristen für die Prüfung des Geräts im Blick behalten.

Am meisten Aufwand macht meist nicht der Einbau, sondern der Überblick: Welches Fahrzeug fährt wann wohin, mit welchem Gewicht, und welche Fristen hängen daran? Ähnliche Fristen kennst du aus der Führerscheinkontrolle, UVV-Prüfung und HU/AU. Wer bei Verstößen haftet, beschreibt unser Beitrag zur Halterhaftung im Fuhrpark. Wer im Unternehmen welche Fahrzeuge für welche Einsätze nutzen darf, regelt eine Car Policy.

In der RONYA-Fuhrparkverwaltung hinterlegst du Fahrzeugdaten wie die zulässige Höchstmasse und behältst Prüf- und Wartungsfristen je Fahrzeug im Blick. So siehst du schneller, welche Transporter betroffen sind und wann welcher Termin fällig ist.

Fahrzeuge und Fristen verwalten

Methodik und Transparenzhinweis

So sind wir vorgegangen: Geltungsbereich, Stichtag und Ausnahmen haben wir am Wortlaut der Verordnung (EU) 2020/1054 im Amtsblatt und an den konsolidierten Fassungen der VO (EG) Nr. 561/2006 (Stand 22.05.2024) und der VO (EU) Nr. 165/2014 (Stand 31.12.2024) geprüft. Gerätetyp, Anhängerregel, Transitfall und Werkverkehrs-Voraussetzungen stammen aus der Mitteilung des BALM vom Juni 2026, die nationalen Regeln aus § 1 FPersV. Die Zusammenfassung der EU-Kommission dient der Einordnung. Was die Quellen nicht eindeutig belegen, ist im Abschnitt „Was ist offen“ gekennzeichnet. Stand: 4. November 2026. Transparenzhinweis: Dieser Beitrag erscheint im Magazin von RONYA; RONYA ist selbst Anbieter einer Fuhrparksoftware.

Häufige Fragen zur Tachographenpflicht ab 2,5 t

Gilt die Tachographenpflicht ab 2,5 t auch für rein nationale Fahrten?

Nein. Die EU-Pflicht für Fahrzeuge über 2,5 bis 3,5 t greift seit dem 1. Juli 2026 nur bei grenzüberschreitenden Güterbeförderungen und bei Kabotage. Für rein innerdeutsche Fahrten gilt stattdessen die Fahrpersonalverordnung: Bei mehr als 2,8 t sind Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten und manuell aufzuzeichnen, einen Fahrtenschreiber verlangt sie nicht.

Welcher Fahrtenschreiber ist für Transporter vorgeschrieben?

Nach Auskunft des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) muss es ein intelligenter Fahrtenschreiber der Version 2 sein (FS GEN II V2, oft „Smart Tachograph 2“ genannt). Ältere digitale oder analoge Geräte reichen für diese Fahrzeugklasse nicht.

Zählt der Anhänger bei der 2,5-Tonnen-Grenze mit?

Ja. Maßgeblich ist die zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger (Art. 2 Abs. 1 Buchst. aa VO 561/2006). Auch ein Pkw mit Anhänger kann deshalb unter die Pflicht fallen, wenn die Kombination 2,5 t übersteigt und grenzüberschreitend gewerblich Güter befördert.

Sind Handwerker und Werkverkehr von der Tachographenpflicht ausgenommen?

Oft ja, aber nicht automatisch. Werkverkehr mit Fahrzeugen über 2,5 bis 3,5 t ist ausgenommen, wenn das Fahren nicht die Haupttätigkeit der fahrenden Person ist (Art. 3 Buchst. ha VO 561/2006). Das BALM nennt weitere Voraussetzungen, die alle erfüllt sein müssen. Wer überwiegend fährt, fällt auch im Werkverkehr unter die Pflicht.

Gilt die Pflicht auch für Transporter, die vor Juli 2026 zugelassen wurden?

Ja. Die Verordnung knüpft an den Einsatz des Fahrzeugs an, nicht an das Zulassungsdatum. Ein Bestandsfahrzeug, das ab dem 1. Juli 2026 grenzüberschreitend gewerblich Güter befördert, braucht einen eingebauten Smart Tachographen Version 2.

Welche Lenkzeiten gelten für Transporter zwischen 2,5 und 3,5 t?

Fällt das Fahrzeug unter die Pflicht, gelten dieselben Regeln wie beim Lkw: höchstens 9 Stunden Lenkzeit am Tag (zweimal pro Woche 10), höchstens 56 Stunden pro Woche und 90 Stunden in zwei Wochen, nach 4,5 Stunden Lenkzeit mindestens 45 Minuten Pause.

Fazit

Die Tachographenpflicht ab 2,5 t ist enger, als viele Schlagzeilen vermuten lassen: Sie betrifft seit dem 1. Juli 2026 Transporter über 2,5 bis 3,5 t (Anhänger eingerechnet), die grenzüberschreitend oder in der Kabotage Güter befördern. Werkverkehr bleibt ausgenommen, solange Fahren nicht die Haupttätigkeit ist. Rein nationale Fahrten fallen nicht darunter, in Deutschland gelten dort aber ab 2,8 t die Lenkzeitregeln der Fahrpersonalverordnung. Geh deinen Bestand mit dem Entscheidungsbaum Fahrzeug für Fahrzeug durch und dokumentiere, warum eine Ausnahme greift.

Quellen und weiterführende Informationen

EU-Recht

Behörden

  • Europäische Kommission: Tachograph. Leichte Nutzfahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 t im internationalen Verkehr gegen Entgelt brauchen seit 1. Juli 2026 einen Tachographen (abgerufen am 4. November 2026).
  • Bundesamt für Logistik und Mobilität: Neue Regelungen zur Fahrtenschreiberpflicht ab 01. Juli 2026, Juni 2026. Gerätetyp FS GEN II V2, Anhängerregel, Transitfall, Werkverkehrs-Voraussetzungen, Haupttätigkeit.

Nationales Recht

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Zuletzt aktualisiert am 4. November 2026. Angaben zu Rechtsvorschriften ohne Gewähr – für verbindliche Auskünfte wende dich an die zuständige Landesbehörde oder eine Rechtsberatung.

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