Was gilt bei der Leasingrückgabe als normaler Gebrauch und was als Schaden?
Als normaler Gebrauch gilt bei der Leasingrückgabe, was zum Alter und zur Laufleistung des Fahrzeugs passt und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt – etwa polierbare Waschstraßenkratzer, vereinzelte kleine Steinschläge oder abgesessene Polster. Als Schaden berechnet werden Mängel, die eine Lackierung, Reparatur oder einen Austausch erfordern, sicherheitsrelevante Defekte und fehlende Teile. Die genaue Grenze legt der Schadenkatalog deines Leasingvertrags fest.
Gebrauchsspuren vs. Schaden: Gebrauchsspuren sind Abnutzungen aus vertragsgemäßem Gebrauch, die zu Alter und Laufleistung passen und mit den Leasingraten abgegolten sind. Ein Schaden geht darüber hinaus, mindert den Restwert und kann als Reparaturkosten oder Minderwert berechnet werden.
Wichtig: Alle Grenzwerte in diesem Beitrag sind Orientierung, keine verbindliche Zusage. Sie stammen aus einem veröffentlichten Bewertungsstandard und gelten nur, wenn dein Vertrag diesen Standard vereinbart. Was bei deiner Rückgabe tatsächlich berechnet wird, hängt vom Einzelfall und vom Schadenkatalog deines Leasinggebers ab. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: 22. Oktober 2026.
Dieser Beitrag beantwortet nur die Bewertungsfrage: Welcher Zustand eines Bauteils ist noch normal, welcher wird berechnet? Wie du die Rückgabe als Ganzes vorbereitest – mit Zeitplan, Dokumentation, Fristen und Checkliste –, zeigt unser Leitfaden Leasingrückgabe im Fuhrpark.
Das Wichtigste in Kürze
- Maßstab ist der alters- und laufleistungsgerechte Zustand: Ein Leasingfahrzeug muss nicht neuwertig zurückkommen.
- Der Schadenkatalog entscheidet: Die Grenze zwischen Gebrauchsspur und Schaden steht im Katalog, der bei Vertragsunterzeichnung vereinbart wurde – nicht im Ermessen am Rückgabetag.
- Größe, Anzahl und Lage zählen: Kataloge arbeiten oft mit Millimeter-Grenzen, Stückzahlen pro Fläche und Zonen wie dem Sichtfeld des Fahrers.
- Sicherheitsrelevantes wird immer berechnet: Schäden, die Betriebs- oder Verkehrssicherheit beeinträchtigen, gelten nicht als Gebrauchsspur.
- Schlecht reparieren ist teurer als gar nicht reparieren: Nicht fachgerecht instand gesetzte Schäden werden in Katalogen wie dem des VMF voll berechnet.
Was zählt als normaler Gebrauch?
Normaler Gebrauch sind Spuren, die bei vertragsgemäßer Nutzung eines Fahrzeugs über die Laufzeit zwangsläufig entstehen. Der Grundgedanke stammt aus dem Mietrecht: Veränderungen oder Verschlechterungen, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, hat der Mieter nach § 538 BGB nicht zu vertreten. Nach Darstellung von DEKRA sind normale Gebrauchsspuren durch die Leasingraten bereits abgedeckt.
Drei Merkmale kennzeichnen eine Gebrauchsspur in den meisten Schadenkatalogen:
- Sie passt zu Alter und Laufleistung. Ein drei Jahre altes Fahrzeug mit hoher Laufleistung darf mehr Spuren zeigen als ein Fahrzeug nach kurzer Laufzeit. Der Bewertungsstandard des VMF hält fest, dass der Gutachter Fahrzeugalter und Fahrleistung immer berücksichtigt.
- Sie beeinträchtigt weder Funktion noch Sicherheit. Verschleiß ohne Einfluss auf Verkehrssicherheit und Verkehrstüchtigkeit gilt als normal, ein sicherheitsrelevanter Mangel nie.
- Sie lässt sich ohne Lackierung oder Austausch beheben – oder muss gar nicht behoben werden. Oberflächliche Kratzer, die sich herauspolieren lassen, gelten zum Beispiel nach den VMF-Kriterien als akzeptiert.
Typische Beispiele für normalen Gebrauch sind Waschstraßenspuren im Lack, leichte Kratzer in der Türgriffmulde, verblasste Polster, Abrieb am Lenkrad, Flugrost an Fahrwerksteilen und leichte Kratzer an der Unterbodenverkleidung.
Was wird als Schaden berechnet?
Als Schaden berechnet wird, was über den alters- und laufleistungsgerechten Zustand hinausgeht und den Wert des Fahrzeugs mindert. In veröffentlichten Bewertungskatalogen lassen sich fünf Gruppen unterscheiden:
- Schäden, die eine Lackierung, Reparatur oder einen Austausch erfordern – etwa Lackabplatzer, Dellen mit Lackschaden, gerissene Polster oder Brandlöcher.
- Sicherheitsrelevante Mängel – zum Beispiel ein Steinschlag im Sichtfeld, abgefahrene oder beschädigte Reifen, Defekte an Bremsen oder Fahrwerk.
- Nicht fachgerecht instand gesetzte Schäden – sichtbare Lackfehler wie Orangenhaut oder Sprühnebel nach einer Reparatur.
- Fehlteile – Schlüssel, Ladekabel, Bordwerkzeug, Kopfstützen, zweiter Radsatz oder Unterlagen, die zum Auslieferungsumfang gehören.
- Vermeidbare Verschmutzungen und Gerüche – deutlich wahrnehmbare Gerüche von Tabak, Tieren oder Schimmel, Tierhaare und Verschmutzungen, die eine Spezialreinigung erfordern.
Wie ein Schaden abgerechnet wird, ist vertragsabhängig. Möglich sind volle Reparaturkosten, anteilige Reparaturkosten oder ein Minderwert. Nach dem VMF-Standard werden bei nicht sicherheitsrelevanten Schäden oft nur anteilige Reparaturkosten oder der Minderwert angesetzt; sicherheitsrelevante Mängel, Fehlteile und unsachgemäß reparierte Schäden werden dagegen voll berechnet. Was der Unterschied zwischen Minderwert und Reparaturkosten bedeutet, erklärt der Leitfaden zur Leasingrückgabe.
Wie werden einzelne Bauteile bewertet?
Jedes Bauteil wird nach eigenen Kriterien bewertet – meist nach Größe, Anzahl und Lage eines Mangels und danach, ob er ohne Lackierung oder Austausch behebbar ist. Die folgende Tabelle zeigt typische Abgrenzungen. Die Grenzwerte stammen aus den veröffentlichten Bewertungskriterien „Die Faire Fahrzeugbewertung VMF“ für Pkw (Stand 06/2022).
So liest du die Tabelle: Sie ist eine Orientierung, keine verbindliche Zusage. Die konkrete Grenze hängt immer vom Einzelfall und vom Schadenkatalog ab, der in deinem Leasingvertrag vereinbart ist. Andere Kataloge können strengere oder großzügigere Werte enthalten.
Bewertung nach Bauteil
| Bauteil | Meist normaler Gebrauch | Meist berechneter Schaden |
|---|---|---|
| Lack | Kratzer, die sich herauspolieren lassen (z. B. Waschstraße); höchstens 5 Steinschläge pro 10 × 10 cm im Frontbereich, die nicht bis zur Grundierung reichen; leichte Kratzer in der Türgriffmulde | Kratzer und Abplatzer, die eine Beilackierung erfordern; mehr als 5 Steinschläge pro 10 × 10 cm; Korrosion; Schäden durch Vogelkot oder Harz; Farbunterschiede nach Teillackierung oder Folierung |
| Türkanten, Stoßfänger, Dachreling | Kratzer an Türkanten und Stoßfängern unter 20 mm | Kratzer an Türkanten und Stoßfängern über 20 mm; an der Dachreling über 50 mm |
| Karosserie (Dellen) | bis zu 3 Dellen bis 20 mm pro Bauteil, die keine Lackierung erfordern | Dellen, die eine Lackierung erfordern; mehr oder größere Dellen; Hagelschäden; deformierte Teile wie Spiegelgehäuse; nicht entfernte Folierung |
| Alufelgen | Kratzer und Schrammen bis 20 mm ohne Materialabtrag | Kratzer über 20 mm; starke Abschürfung, Absplitterung, Bruch, Oxidation; eingedrücktes Felgenhorn |
| Stahlfelgen | Kratzer bis 50 mm, Rostansatz durch Streusalz, beschädigte Lackoberfläche | Kratzer über 50 mm, eingedrücktes Felgenhorn, starke Korrosion; fehlende Radabdeckungen |
| Reifen | Restprofil ab 2 mm (Sommer) bzw. ab 4 mm (Winter, Allwetter) | weniger Restprofil; Risse, Beulen, Auswaschungen, einseitig abgefahrene Reifen; Reifen abweichend vom Auslieferungsumfang |
| Windschutzscheibe | Steinschläge bis 2 mm außerhalb des Sichtfelds des Fahrers | Steinschläge, Sprünge, Risse oder Kratzer, die die Verkehrssicherheit beeinflussen, etwa im Sichtfeld |
| Seiten- und Heckscheibe, Spiegel, Beleuchtung | leichte Kratzer an Seiten- und Heckscheibe | Schäden an Spiegeln oder Beleuchtung, die die Sicherheit beeinträchtigen; unsachgemäß reparierte Scheiben |
| Innenraum | verblasste oder abgesessene Polster, Abrieb an Polstern, Verkleidung und Lenkrad, kleine Bohrlöcher außerhalb des Sichtbereichs | Brandlöcher, Risse, Tierkratz- und Bissspuren; deutliche Gerüche (Tabak, Tiere, Schimmel); durchgescheuerte Bodenbeläge; Pixelfehler im Display |
| Motorraum, Unterboden | normale Verschmutzung, leichte Kratzer an der Unterbodenverkleidung, Flugrost, übliche Korrosion an der Abgasanlage | fehlende oder beschädigte Abdeckungen, Tierbisse (z. B. an Dämmmatten), starke Kratzer durch Aufsetzen, Undichtigkeiten |
| Technik, Vollständigkeit | Verschleiß ohne Einfluss auf die Verkehrssicherheit; nicht fällige HU | sicherheitsrelevante technische Mängel, defekte Assistenz- oder Klimasysteme, fällige Inspektionen oder HU; fehlende Schlüssel, Ladekabel oder Unterlagen |
Grenzwerte nach „Die Faire Fahrzeugbewertung VMF“, Bewertungskriterien Pkw, Stand 06/2022. Ob und wie sie für dein Fahrzeug gelten, regelt dein Leasingvertrag.
Abbildung 1: Gebrauchsspur oder Schaden – sechs Beispiele nach Bauteil. Werte nach den VMF-Bewertungskriterien Pkw; maßgeblich ist der Schadenkatalog deines Vertrags.
Lack und Karosserie
Beim Lack entscheidet vor allem, ob ein Mangel ohne Lackierung behebbar ist. Kratzer, die sich herauspolieren lassen, gelten in den VMF-Kriterien als Gebrauch; sobald eine Beilackierung nötig ist, wird berechnet. Bei Steinschlägen im Frontbereich zählt die Dichte: Bis zu fünf Steinschläge auf einer Fläche von 10 × 10 cm, die nicht bis zur Grundierung reichen, gelten dort als normal.
Bei Dellen ist dieselbe Logik zu erkennen: Kleine Dellen bis 20 mm ohne Lackschaden werden bis zu einer Zahl von drei pro Bauteil akzeptiert. Wie schnell eine kleine Delle teuer werden kann, zeigt ein Fall, den DEKRA beschreibt: Für eine kaum sichtbare Delle an der Heckstoßstange verlangte der Leasinggeber Austausch und Lackierung des ganzen Stoßfängers, weil eine günstige Smart-Repair-Reparatur wegen der verbauten Assistenzsysteme nicht zulässig sei.
Felgen und Reifen
Felgen werden nach Länge und Tiefe der Kratzer bewertet. Bei Alufelgen liegt die Grenze in den VMF-Kriterien bei 20 mm ohne Materialabtrag, bei Stahlfelgen bei 50 mm. Ein eingedrücktes Felgenhorn gilt bei beiden als Schaden, weil es die Sicherheit betreffen kann.
Bei Reifen setzen Schadenkataloge oft strengere Grenzen als das Gesetz. Gesetzlich muss das Hauptprofil nach § 36 Abs. 3 StVZO mindestens 1,6 mm tief sein. Die VMF-Kriterien akzeptieren bei der Rückgabe Sommerreifen erst ab 2 mm und Winter- oder Allwetterreifen ab 4 mm Restprofil. Einseitig abgefahrene Reifen werden einschließlich der Kosten für eine Achsvermessung berechnet.
Scheiben und Beleuchtung
Bei der Windschutzscheibe zählt die Lage eines Schadens mehr als seine Größe. Die VMF-Kriterien akzeptieren Steinschläge bis 2 mm außerhalb des Sichtfelds des Fahrers. Das Sichtfeld beschreiben sie als 29 cm breiten Streifen über der Lenkradmitte, nach oben begrenzt durch den Wischbereich – etwa die Breite eines DIN-A4-Blatts.
Eine Reparatur statt eines Scheibentauschs ist laut den VMF-Kriterien nur möglich, wenn der Schaden außerhalb des Sichtfelds liegt, mindestens 10 cm vom Rand der Scheibe entfernt ist, höchstens 5 mm Durchmesser hat und nur die Außenseite betrifft. Schäden an Spiegeln und Beleuchtung, die die Sicherheit beeinträchtigen, werden immer berechnet.
Innenraum
Im Innenraum unterscheiden Kataloge zwischen Abnutzung und vermeidbarer Beschädigung. Verblasste oder abgesessene Polster und Abrieb an Lenkrad und Verkleidung gelten als normaler Gebrauch. Brandlöcher, Risse, Tierspuren und deutlich wahrnehmbare Gerüche werden berechnet, weil sie eine Spezialreinigung, Reparatur oder einen Austausch erfordern.
Unterboden und Technik
Am Unterboden sind leichte Kratzer an der Verkleidung, normale Verschmutzung und Flugrost typische Gebrauchsspuren. Berechnet werden fehlende oder beschädigte Abdeckungen, Tierbisse, Aufsetzschäden und Undichtigkeiten. Technische Mängel, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, sowie fällige Inspektionen oder Hauptuntersuchungen werden nach den VMF-Kriterien berechnet, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist – etwa bei einem Wartungs- und Reparaturservice.
Wie vermeide ich eine Nachzahlung?
Eine Nachzahlung vermeidest du, indem du dein Fahrzeug vor der Rückgabe Bauteil für Bauteil mit dem Schadenkatalog deines Vertrags abgleichst und nur das reparieren lässt, was nach dem Katalog berechnet würde und sich wirtschaftlich lohnt. Diese sechs Schritte helfen dabei:
- Schadenkatalog anfordern. Laut DEKRA sollte der geltende Katalog bei Vertragsunterzeichnung festgelegt worden sein. Liegt er dir nicht vor, frag beim Leasinggeber nach, bevor du bewertest.
- Mit Maßstab prüfen und fotografieren. Miss Kratzer, Dellen und Steinschläge mit Lineal oder Maßband und fotografiere sie mit Maßstab im Bild. Eine Schablone mit 10 × 10 cm hilft beim Zählen von Steinschlägen.
- Jeden Mangel einer Spalte zuordnen. Trag für jeden Befund ein, ob er laut Katalog akzeptiert oder berechnet wird. Unklare Fälle sind Kandidaten für eine Vorab-Begutachtung.
- Nur fachgerecht reparieren. Eine sichtbar schlechte Reparatur wird in Katalogen wie dem des VMF voll berechnet und kann teurer sein als der ursprüngliche Schaden. Bei Bauteilen mit Sensoren oder Kameras vorher klären, welche Reparaturmethode zulässig ist.
- Folien und Beklebungen fachgerecht entfernen. Nicht entfernte Folierungen, Kleberückstände und Lackablösungen durch Folienentfernung werden berechnet.
- Vollständigkeit prüfen. Fehlende Schlüssel, Ladekabel, Kopfstützen oder Unterlagen sind keine Frage der Abnutzung und werden in der Regel voll berechnet.
Wann du welchen Schritt erledigst und wie du die Rückgabe insgesamt planst, zeigt der Zeitplan im Leitfaden zur Leasingrückgabe.
Was tun bei Streit über die Bewertung?
Bei Streit über die Bewertung eines Bauteils prüfst du jede strittige Position gegen das konkrete Kriterium im vereinbarten Schadenkatalog: Stimmen Größe, Anzahl und Lage des Mangels mit der Grenze überein, die der Katalog nennt? Wurden Alter und Laufleistung berücksichtigt, und wurde die günstigste zulässige Reparaturmethode angesetzt?
Diese Belege stärken deine Position:
- Fotos mit Maßstab vom Zustand bei der Rückgabe, mit Datum.
- Das Übernahmeprotokoll, falls der Mangel schon bei der Übernahme vorhanden war.
- Den Schadenkatalog mit der Seite, auf der das Kriterium steht – etwa „Kratzer bis 20 mm ohne Materialabtrag akzeptiert“.
- Ein eigenes Gutachten, wenn du die Einstufung eines Bauteils grundsätzlich anders siehst.
Wie du formal widersprichst, welche Fristen gelten können und wann rechtlicher Rat sinnvoll ist, beschreibt der Abschnitt zur Minderwert-Rechnung im Leitfaden zur Leasingrückgabe.
Rückgabeprüfung mit RONYA organisieren
Wenn du die Bewertung nicht selbst vornehmen möchtest: Mit dem Leasingrückgabe-Service von RONYA lässt du den Zustand vorab prüfen und die Rückgabe mit Zustandsbericht und Fotodokumentation abwickeln. Laut Preisseite kostet der Service 185 Euro Buchungsgebühr pro Rückgabe, inklusive Logistik und Gutachter (Stand 22. Oktober 2026). Alle Module im Überblick findest du auf der Seite Funktionen und Module.
Methodik: Wie dieser Beitrag entstanden ist
So sind wir vorgegangen: Die Grenzwerte in der Bauteil-Tabelle stammen aus den veröffentlichten Bewertungskriterien „Die Faire Fahrzeugbewertung VMF“ für Pkw, Stand 06/2022, abgerufen am 22. Oktober 2026 auf der Website des VMF. Wir haben sie als Beispiel gewählt, weil sie öffentlich zugänglich sind und konkrete Werte nennen. Sie gelten nur für Verträge, die diesen Standard vereinbaren; andere Leasinggeber nutzen eigene Kataloge. Euro-Beträge für einzelne Schäden nennen wir bewusst nicht, weil sie von Fahrzeug, Reparaturmethode und Vertrag abhängen. Transparenzhinweis: Dieser Beitrag erscheint im Magazin von RONYA; RONYA bietet selbst einen Leasingrückgabe-Service an.
Häufige Fragen zu Gebrauchsspuren bei der Leasingrückgabe
Ist ein Steinschlag in der Windschutzscheibe bei der Leasingrückgabe ein Schaden?
Das hängt von Größe und Lage ab. Nach den VMF-Kriterien gelten kleine Steinschläge bis 2 mm außerhalb des Sichtfelds des Fahrers als Gebrauchsspur. Steinschläge, Sprünge oder Risse, die die Verkehrssicherheit beeinflussen – etwa im Sichtfeld –, werden berechnet. Welche Grenze für dein Fahrzeug gilt, regelt der Schadenkatalog in deinem Leasingvertrag.
Wie viel Profil müssen die Reifen bei der Leasingrückgabe haben?
Gesetzlich sind mindestens 1,6 mm vorgeschrieben (§ 36 StVZO). Für die Rückgabe setzen Schadenkataloge oft höhere Werte an: Nach den VMF-Kriterien werden Sommerreifen ab 2 mm und Winter- oder Allwetterreifen ab 4 mm Restprofil akzeptiert. Darunter sowie bei Rissen, Beulen oder einseitig abgefahrenen Reifen wird berechnet.
Werden Felgenkratzer bei der Leasingrückgabe berechnet?
Kleine Kratzer meist nicht. Nach den VMF-Kriterien sind Kratzer und Schrammen bis 20 mm an Alufelgen ohne Materialabtrag akzeptiert, an Stahlfelgen bis 50 mm. Längere Kratzer, Absplitterungen, Bruch, starke Korrosion oder ein eingedrücktes Felgenhorn werden berechnet. Andere Schadenkataloge können abweichende Grenzen haben.
Zählen kleine Dellen als normale Gebrauchsspuren?
Oft ja, solange sie klein sind und keine Lackierung brauchen. Die VMF-Kriterien akzeptieren bis zu drei Dellen bis 20 mm pro Bauteil ohne Lackschaden. Dellen, die eine Lackierung erfordern, oder mehr und größere Dellen werden berechnet – ebenso Hagelschäden.
Gilt der VMF-Bewertungskatalog für jeden Leasingvertrag?
Nein. „Die Faire Fahrzeugbewertung VMF“ wenden Mitglieder des Verbands an, wenn sie vereinbart ist. Andere Leasinggeber arbeiten mit eigenen Schadenkatalogen oder Katalogen von Prüforganisationen. Maßgeblich ist immer der Katalog, der bei Vertragsunterzeichnung vereinbart wurde – fordere ihn an, wenn er dir nicht vorliegt.
Werden Gerüche und Tierhaare im Innenraum berechnet?
Ja, wenn sie über normale Nutzung hinausgehen. Nach den VMF-Kriterien werden deutlich wahrnehmbare Gerüche, etwa von Tabak, Tieren oder Schimmel, sowie Verschmutzungen wie Tierhaare berechnet, wenn sie eine Reinigung, Reparatur oder einen Austausch erfordern. Verblasste oder abgesessene Polster gelten dagegen als normaler Gebrauch.
Fazit
Ob ein Mangel bei der Leasingrückgabe als normale Gebrauchsspur durchgeht oder als Schaden berechnet wird, entscheidet sich an Größe, Anzahl und Lage – gemessen am Schadenkatalog deines Vertrags. Veröffentlichte Standards wie die VMF-Kriterien zeigen, wo diese Grenzen typischerweise liegen. Wer den eigenen Katalog kennt, das Fahrzeug mit Maßstab prüft und nur fachgerecht repariert, vermeidet die meisten Nachzahlungen.
Quellen und weiterführende Informationen
Alle Quellen abgerufen am 22. Oktober 2026.
- VMF – Die Faire Fahrzeugbewertung, Bewertungskriterien Pkw (PDF, Stand 06/2022)
- VMF – Die faire Fahrzeugbewertung (Qualitätsstandard)
- DEKRA – Leasingrückgabe: Gebrauchsspur oder schon Beschädigung? (30.04.2025)
- § 538 BGB – Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch
- § 36 StVZO – Bereifung und Laufflächen
- RONYA – Preise
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.